Trier/Minderlittgen: Verbot aufgehoben

(mai) Mit dem Verbot der Errichtung von drei Windkraftanlagen in Minderlittgen ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vor dem Verwaltungsgericht Trier gescheitert. Das Gericht erklärte, dass die geplanten Windräder nicht gegen Bauplanungsrecht verstoßen würden. Die Verwaltung hatte ihr Verbot unter anderem mit dem Flächennutzungsplan begründet, in dem Minderlittgen nicht als Windkraft-Standort vorgesehen ist. Der Plan ist laut Gericht noch nicht wirksam, da die Gemeinde Minderlittgen gegen ihn klagt. Das Genehmigungsverfahren für die Windräder bei der Kreisverwaltung wird nun neu aufgerollt, Ergebnis offen.

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