Trier: Mit 119 Sachen in der Stadt unterwegs

Ein erschreckendes Ergebnis verzeichnete die Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle am 5. März, auf der Konrad-Adenauer-Brücke in Trier. In nur zwei Stunden beanstandeten die Beamten 38 PKW-Fahrer, die bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern schneller als 81 Stundenkilometer fuhren.Diese Fahrer erwartet ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie ein mindestens einmonatiges Fahrverbot und mindestens einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Der „Spitzenreiter" war mit 119 Stundenkilometern auf dieser Innerortsstraße unterwegs.

Ein erschreckendes Ergebnis verzeichnete die Polizei bei einer Geschwindigkeitskontrolle am 5. März, auf der Konrad-Adenauer-Brücke in Trier. In nur zwei Stunden beanstandeten die Beamten 38 PKW-Fahrer, die bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern schneller als 81 Stundenkilometer fuhren.Diese Fahrer erwartet ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie ein mindestens einmonatiges Fahrverbot und mindestens einen Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Der „Spitzenreiter" war mit 119 Stundenkilometern auf dieser Innerortsstraße unterwegs. Für diese rücksichtslose und gefährliche Raserei muss er mit einem Bußgeld von 300 Euro sowie einem dreimonatigen Fahrverbot und vier Punkten rechnen. Die Polizei weist darauf hin, dass die Konrad-Adenauer-Brücke eine Innerortsstraße ist, auf der eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern gefahren werden darf. Bereits bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen können Verwarnungsgelder bis zu 35 Euro erhoben werden. PKW-Fahrer, die innerorts schneller als 71 Stundenkilometer fahren, müssen mit einem Bußgeld, Punkten und Fahrverbot rechnen. Für LKW, Busse und andere Fahrzeuge gelten geringere Geschwindigkeiten. Allerdings sollten sich - so die Polizeidirektion Trier - die Autofahrer nicht zu sehr auf die Tacho-Anzeige ihres Fahrzeuges verlassen, die oftmals nicht genau die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit wiedergibt. Maßgebend für die festgestellte Geschwindigkeit sind die Messgeräte der Polizei.

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