Trier/Morbach: Sechs Jahre Haft wegen Betruges

Ein 59-jähriger Mann aus Morbach ist am Freitag von der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier wegen Betruges in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.

Der Mann hatte einem Nachbarn versprochen, er könne bei einem Schweizer Geldinstitut Anlagen mit jährlichen Gewinnen von bis zu 163,2 Prozent platzieren. Der Nachbar und jetzige Zeuge hatte dem Angeklagten deshalb an drei unterschiedlichen Tagen im Mai/Juni 2006 insgesamt 250.000,-- Euro in bar zu Anlagezwecken ausgehändigt. Der Angeklagte behielt das Geld für sich und erstellte als Bestätigung für die angebliche Geldanlage gefälschte Schreiben der Schweizer Bank.

Außerdem behauptete er gegenüber seinem Nachbarn, er benötige für einen Flug nach Paris Bargeld, da er dort von der Fremdenlegion (der Angeklagte gab sich als General der Fremdenlegion im Ruhestand aus) im Rang befördert werden solle. Der Zeuge hatte ihm daraufhin zunächst 8.000,-- Euro und später am gleichen Tag nochmals 8.000,- Euro ausgehändigt, nachdem der Angeklagte zuvor behauptet hatte, er sei überfallen und des ersten Bargeldbetrages beraubt worden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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