Trier: Nichtrauchergesetz: Stadt will Kontrollen, aber keine Hatz auf Raucher

Unsicherheit besteht bei einigen Trierer Gastronomen, nachdem der Koblenzer Verfassungsgerichtshof gestern das Rauchverbot für kleine, inhabergeführte Kneipen gekippt hat. Um den rauchenden Stammgästen weiter das Qualmen zu ermöglichen, überlegen einige offenbar sogar, Mitarbeiter zu entlassen. Denn nur, wenn ausschließlich der Inhaber bedient, darf in Ein-Raum-Kneipen weiterhin geraucht werden.

(woc) Gegenüber dem Trierischen Volksfreund erklärte die Inhaberin der Bar "Funky Abbey", dass sie überlege, ob sie ihren Aushilfen wegen der neuen Gesetzeslage kündige. Denn nur wenn der Inhaber einer Kneipe alleine in dieser arbeitet, darf in kleinen Ein-Raum-Kneipen auch nach Inkrafttreten des Nichtraucherschutz-Gesetzes am Freitag weiter geraucht werden.

Die Stadt will am Wochenende keine "Raucherpolizei" losschicken, um die Einhaltung des neuen Gesetzes zu überprüfen. "Aber das Ordnungsamt wird bei seinen regelmäßigen Kontrollbesuchen in den Trierer Kneipen darauf achten, dass das Rauchverbot eingehalten wird", erklärte Pressesprecher Ralf Frühauf. Eine "Hatz auf Raucher" soll daraus allerdings nicht werden. "Aber wenn Gäste sich bei uns beschweren, müssen wir diesen Hinweisen konsequent nachgehen."

Ob Verstöße bereits beim ersten Mal mit Bußgeldern geahndet werden oder man es anfangs bei Ermahnungen belasse, liege im Ermessen des Ordnungsamts. "Bei der Einhaltung des Gesetzes an sich gibt es allerdings keinen Spielraum", betonte Frühauf. Bei wiederholten Verstößen könnten Bußgelder von zunächst 500 Euro, dann 1.000 Euro verhängt werden, nach mehrfachen Ermahnungen und Bußgeldern drohe der Entzug der Konzession.

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