Trier: Nur im Schritt-Tempo

(red) Die Polizei hat in der vergangenen Woche verstärkt den Verkehr in der Trierer Fußgängerzone kontrolliert. Ergebnis: An zwei Tagen wurden 87 Fahrradfahrer und 15 PKW-Fahrer verwarnt, die verbotenerweise die Trierer Einkaufsmeile mit ihren Fahrzeugen befuhren.Die Fußgängerzone darf von Fahrradfahrern generell von 21 bis 9 Uhr befahren werden.

Darüber hinaus ist der Lieferverkehr von 19 bis 11 Uhr erlaubt.

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