Trier: Nur im Schritt-Tempo
(red) Die Polizei hat in der vergangenen Woche verstärkt den Verkehr in der Trierer Fußgängerzone kontrolliert. Ergebnis: An zwei Tagen wurden 87 Fahrradfahrer und 15 PKW-Fahrer verwarnt, die verbotenerweise die Trierer Einkaufsmeile mit ihren Fahrzeugen befuhren.Die Fußgängerzone darf von Fahrradfahrern generell von 21 bis 9 Uhr befahren werden.
27.10.2003
, 13:55 Uhr
Darüber hinaus ist der Lieferverkehr von 19 bis 11 Uhr erlaubt.