Trier: OB-Alleingang mit Nachspiel

Die Aufsichtsbehörde ADD hat eine 50.000-Euro-Zahlung des Trierer Rathauses an den im Sommer 2004 in Ruhestand gegangenen Finanzcontroller beanstandet: Der Ausgleich für tausende Überstunden sei nicht mit Beamtenrecht vereinbar. Von Konsequenzen sieht die ADD aber ab, weil der Ex-Beamte herausragende Verdienste um die Stadtfinanzen hat. OB Schröer muss den Stadtrat nun nachträglich über seinen Vergütungs-Alleingang informieren.

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