Trier: Postdiebe zu Haftstrafen verurteilt

Wegen Diebstahls, Unterschlagung und Verletzung des Postgeheimnisses hat das Trierer Landgericht am Dienstag die beiden Angeklagten im Postdiebe-Fall zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bzw. vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen Diebstahls, Unterschlagung und Verletzung des Postgeheimnisses hat das Trierer Landgericht am Dienstag die beiden Angeklagten im Postdiebe-Fall zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bzw. vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Bis Dezember sollen sie insgesamt knapp 60 000 Postsendungen geplündert haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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