Trier: Private Videoüberwachung unzulässig

In Trier filmt ein Anwohner Parksünder, um diese dann anzuzeigen. Jetzt wird das Vorgehen des Privatmanns überprüft.

Jetzt hat sich das Land eingeschaltet, denn die Überwachung öffentlicher Räume per Video ist laut Datenschutzgesetz streng geregelt. Zur Zeit wird das Vorgehen des Privatmannes überprüft.

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