Trier: Private Videoüberwachung unzulässig
In Trier filmt ein Anwohner Parksünder, um diese dann anzuzeigen. Jetzt wird das Vorgehen des Privatmanns überprüft.
22.06.2006
, 12:57 Uhr
Jetzt hat sich das Land eingeschaltet, denn die Überwachung öffentlicher Räume per Video ist laut Datenschutzgesetz streng geregelt. Zur Zeit wird das Vorgehen des Privatmannes überprüft.