Trier/Saarburg: Bewährungsstrafe wegen Drogenbesitz

Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat einen 48-Jährigen aus Saarburg wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

(red) Der Angeklagte soll zwei anderen Personen bis November 2007 eine Garage zur Lagerung von Rauschgift zur Verfügung gestellt haben. Dabei soll ihm laut Staatsanwaltschaft bekannt gewesen sein, dass die beiden Personen mit dem Rauschgift Handel trieben. In der Garage sollen 964,6 Gramm Cannabisblüten mit einem THC-Gehalt (Tetrahydrocannabinol) von vier Prozent sichergestellt worden sein. Der Angeklagte soll zudem zum Eigenkonsum 245,3 Gramm Cannabisblüten (THC-Gehalt 5,7 % = 14 Gramm THC) in seiner Wohnung aufbewahrt haben.

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