Trier-Saarburg: Landrat beharrt auf Führerschein-Praxis

In Ausnahmefällen bekommen Autofahrer, die wegen Trunkenheit ihren Führerschein verloren haben, die Fahrerlaubnis vorzeitig zurück: beispielsweise wenn die Existenz gefährdert ist. Dies geschieht unter strengen Auflagen. Im Kreis Trier-Saarburg wird diese Praxis sechs bis zehn Mal pro Jahr angewendet. Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium hat dagegen eine andere Rechtsaufassung und macht das obligatorische medizinsch-psychologische Gutachten zum Maß aller Dinge. Landrat Richard Groß beharrt auf der Praxis des Kreises. „Wie werden die Führerscheine nicht wieder einziehen, auch wenn Minister Bauckhage das fordert", sagte er in der Sitzung des Kreisausschusses.

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