Trier: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen zum Seilbahn-Unglück ein

(rm.) Die Staatsanwaltschaft Trier hat das Ermittlungsverfahren zum tödlichen Seilbahn-Unglück vom 11. März eingestellt. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass Verantwortlichen für die Inbetriebnahme der Bahn ein Verschulden an dem Tod eines 65-jährigen Kabinenbahn-Mtarbeiters nicht anzulasten sei, erklärt der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos auf Anfrage des Trierischen Volksfreunds. Zu dem Unfall hätten unvermutet auftretende elektrotechnische Fehler geführt. Kabinenbahn-Betreiber Peter Schwab (Bad Dürkheim) will nach Einbau einer neuen Steuerungs- und Sicherheits-Elektronik die Anlage im Frühjahr 2005 wieder in Betrieb nehmen.

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