Trier: Strohballen-Haus darf stehen bleiben
(jp) Ein streitbarer Landwirt hat sich durchgesetzt: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat entschieden, dass Peter Webers 2002 errichtetes Strohballen-Haus auf seinem Reiterhof in Trier-Filsch stehen bleiben darf.
23.09.2004
, 12:07 Uhr
Die Koblenzer Richter kippten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier.