Trier: Strohballen-Haus darf stehen bleiben

(jp) Ein streitbarer Landwirt hat sich durchgesetzt: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat entschieden, dass Peter Webers 2002 errichtetes Strohballen-Haus auf seinem Reiterhof in Trier-Filsch stehen bleiben darf.

Die Koblenzer Richter kippten damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier.

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