Trier: Überfall auf Taxifahrer - Fünf Jahre Jugendhaftstrafe

Die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Trier hat zwei 21-jährige Männer aus Trier wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu mehreren Jahren Einheitsjugendstrafe verurteilt.

(red) Einer der beiden Angeklagten muss für drei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Der zweite Angeklagte wurde zudem wegen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie des Diebstahls mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Führen eines verbotenen Gegenstandes für schuldig befunden. Er wurde unter Einbeziehung eines amtsgerichtlichen Urteils zu einer Einheitsjugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die beiden Angeklagten sollen laut Anklageschrift nach dem Genuss von Betäubungsmitteln im Oktober 2007 einen Taxifahrer ausgeraubt haben, um sich Bargeld zu verschaffen. Nach Ankunft an ihrem Fahrtziel hatte der Angeklagte P. von hinten den Hals des Taxifahrers umfasst, ihn gegen die Rückenlehne gedrückt, mit einem Messer bedroht und Geld gefordert. Die 21-Jährigen flüchteten mit ca. 320,-- Euro Bargeld. Bei dem Angriff hatte der Taxifahrer laut Anklageschrift Schnittverletzungen an der linken Hand und der Ohrmuschel sowie Schürfungen in der linken Gesichtshälfte erlitten. Der Angeklagte N. soll außerdem im August 2007 in Kordel zusammen mit einem anderen Mittäter in ein Wohnhaus eingedrungen und dort unter anderem einen Laptop gestohlen haben.

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