Trier: Überschwemmungsgebiet wird ausgeweitet - Stopp für Baugebiete

Das neue Bundes-Hochwasserschutzgesetz sieht die Ausweitung bisheriger Überschwemmungszonen vor. Das bedeutet für Trier, dass die geplanten Ausweisung mehrerer neuer Baugebiete nicht realisiert werden kann.

(woc) Betroffen sind das vorgesehene Gewerbegebiet westlich der Monaiser Straße, die geplante Erweiterung der Gewerbefläche nördlich von Schloss Monaise, das geplante Gewerbegebiet "Ehranger Flur", das Wohngebiet "Mittelweg" in Pfalzel und das vorgesehene Sondergebiet "Feriendorf" östlich von Oberkirch (Trier-Zewen).

Die Bauvorschriften für Überschwemmungsgebiete sind streng: Neues Bau- oder Gewerbeland darf darin nicht ausgewiesen werden, unbebaute Innenbereiche (wie zum Beispiel das Eisenbahnausbesserungswerk in Trier-West) dürfen nur unter Auflagen bebaut werden und auch für Wohnviertel gelten strenge Regeln. Die Ausweitung des Überschwemmungsgebiets in Trier schließt auch bestehende Wohngebiete ein, zum Beispiel große Teile von Trier-Nord und Trier-West (der TV berichtete). Das bedeutet für die betroffenen Hausbesitzer, dass sie bei neuen Anbauten nicht nur eine Baugenehmigung benötigen, sondern auch das OK der Oberen Wasserbehörde, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord. Neue Öl-Heizungsanlagen müssen zum Beispiel besonders gesichert werden. Wer im betroffenen Gebiet etwa einen Wintergarten anbauen will, muss einiges beachten: Solche Konstruktionen dürfen im Überschwemmungsgebiet laut Richtlinie beispielsweise nicht aus Holz errichtet werden.

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Hochwasser-Fibel mit Tipps zum hochwasser-kompatiblen Bauen

Kartengrundlage Gefahrenatlas Mosel

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