Trier: Urteil im Totschlags-Prozess gegen 37-jährigen Würger

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts berät zu Stunde über den Fall des 37-jährigen Trierers Manfred W., der am 3. September 2002 seine zehn Jahre ältere, aus Thailand stammende Ehefrau im Streit erwürgt hatte.

TRIER. (f.k.) Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts berät zu Stunde über den Fall des 37-jährigen Trierers Manfred W., der am 3. September 2002 seine zehn Jahre ältere, aus Thailand stammende Ehefrau im Streit erwürgt hatte. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche ein umfassendes Geständnis abgelegt und als Motiv „Eifersucht“ genannt. Gleichzeit stellte er den Lebenswandel seiner Ehefrau als äußerst fragwürdig dar. Diese Aussagen wurden inzwischen von einigen Zeugen relativiert. Staatsanwalt Peter Fritzen forderte heute in seinem Schlusswort eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren. Verteidiger Paul Greinert plädierte für ein „mildes Urteil“. Aufgrund der Vorgeschichte, so Greinert, müsse von einem minderschweren Fall des Totschlags ausgegangen werden.

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