Trier: Urteil wegen Kindstötung gefällt

(sey) Weil sie ihren viereinhalb Monate alten Sohn Christian in der Badewanne ertränkt hat, muss eine 27 Jahre alte Frau aus Morbach (Kreis Bernkastel-Wittlich) neun Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Trier Landgericht heute Mittag.

 Säuglingsmord-Prozess im Langericht Trier. Angeklagte Irina K. (links) und Verteidigerin Anne Bosch (rechts).

Säuglingsmord-Prozess im Langericht Trier. Angeklagte Irina K. (links) und Verteidigerin Anne Bosch (rechts).

Foto: Rolf Seydewitz

Die aus Kasachstan stammende Frau hatte zuvor ein Geständnis abgelegt, zum Motiv der Tat allerdings geschwiegen. Es wird vermutet, dass familiäre Probleme ausschlaggebend waren. Im Prozess hatten sowohl die Angeklagte wie auch ihr 29-jähriger Ehemann, der zur Tatzeit geschlafen hatte, den kleinen Christian als Wunschkind bezeichnet. Einem Kripobeamten, der die zweifache Mutter kurz nach dem Verbrechen vernomme hatte, berichtete die 27-Jährige von massiven Ehe-Streitigkeiten: "Ich wollte meinen Mann alleine lassen. Er hat immer Krach gemacht, mich und den älteren Sohn oft geschlagen. Ich habe das nicht mehr ausgehalten." Im Prozess wiederholte die Frau die Vorwürfe allerdings nicht. Der als Zeuge gehörte Ehemann bestritt, seine Frau je geschlagen zu haben.

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