Trier: Verfahren um Gillenbach-Schleichweg endet mit Vergleich

Bei dem vom Verwaltungsgericht Trier angesetzten Ortstermin im Gillenbachtal einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Anlieger der Straße zum Gillenbach hatten sich über unbefugten Durchgangsverkehr in der Anliegerstraße beschwert und von der Beklagten, der Verbandsgemeinde Trier-Land, die Schließung des Weges verlangt.

(alf) Der nur etwa 2,50 Meter breite Weg führt von Sirzenich hinunter ins Gillenbachtal und wird unter anderem als Umgehung der B 51 genutzt. Das Gericht empfand die jetzige Situation für die Anlieger als unhaltbar und forderte die VG-Verwaltung auf, geeignete Schritte zur Eindämmung des Verkehrs einzuleiten. Der Behörde wurde dafür eine Frist bis zum 30. Juni gewährt.

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