Trier:Verordnungs-Novelle soll Verschmutzungen durch Hundekot verringern

Hundekot ist ein permanentes Ärgernis. Das Trierer Ordnungsamt muss der Problematik nun mit einer Novelle der städtischen Gefahrenabwehr-Verordnung begegnen.

Wer durch Parks oder öffentliche Straßen geht, muss bisweilen einen Hindernislauf absolvieren. Der Grund: Fast 3000 Hunde sind in der Stadt Trier angemeldet, und nicht jeder Hundehalter beseitigt die unangenehmen Hinterlassenschaften seines Vierbeiners. Das Trierer Ordnungsamt muss der Problematik nun mit einer Novelle der städtischen Gefahrenabwehr-Verordnung begegnen.Wie schön könnte der zentral gelegene Palastgarten sein - gerade im Frühling. Doch den Spaziergängern stechen neben den bunten Blumen hässliche Tretminen ins Auge: mal am Wegesrand versteckt und mal unübersehbar in der Mitte lauern Hundehaufen auf unbedarfte Schuhsohlen. Dabei stellt die Nichtbeseitigung von Hundehaufen eine Ordnungswidrigkeit dar: Laut Paragraf acht der Trierer Gefahrenabwehrverordnung müssen „eingetretene Verunreinigungen unverzüglich beseitigt“ werden.

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