Trier: Wegen Betrugsverdachts angeklagter Arzt im Gerichtssaal verhaftet

(f.k.) Vor dem Landgericht sollte heute der Prozess gegen einen 56-jährigen Arzt Alexander S. beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner Abrechnungsbetrug in 14 Fällen vor. Doch statt zur Verhandlung kam es nur zur Festnahme des Angeklagten. Schnell und unerwartet endete dieser „Prozess": Noch bevor Staatsanwalt Peter Fritzen seine Anklageschrift verlesen konnte, präsentierte S. ein Attest, das ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte. Da der groß gewachsene Mann dabei aber auch sichtlich bemüht war, seinen Hauptwohnsitz zu verschleiern - wobei auch das benachbarte Ausland zu Sprache kam - beantragte Fritzen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.

(f.k.) Vor dem Landgericht sollte heute der Prozess gegen einen 56-jährigen Arzt Alexander S. beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner Abrechnungsbetrug in 14 Fällen vor. Doch statt zur Verhandlung kam es nur zur Festnahme des Angeklagten. Schnell und unerwartet endete dieser „Prozess": Noch bevor Staatsanwalt Peter Fritzen seine Anklageschrift verlesen konnte, präsentierte S. ein Attest, das ihm Verhandlungsunfähigkeit bescheinigte. Da der groß gewachsene Mann dabei aber auch sichtlich bemüht war, seinen Hauptwohnsitz zu verschleiern - wobei auch das benachbarte Ausland zu Sprache kam - beantragte Fritzen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr.

Auf Beschluss der Kammer wurde der Mediziner festgenommen und in die Untersuchungshaft überführt. Dort muss sich der Anklagte zunächst nun einer medizinischen Untersuchung in Sachen „Haft- und Verhandlungsfähigkeit" unterziehen. Der Angeklagte Alexander S. ist deutscher Staatsangehöriger und Facharzt für Anästhesiologie. Er betrieb einmal in Bitburg eine Praxis für Anästhesiologie. Zuletzt übte er seine Tätigkeit jedoch in Praxen ambulant operierender Ärzte aus, die er tageweise aufsuchte und bei denen er Anästhesieleistungen erbrachte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten 14 Fälle von Abrechnungsbetrug vor. Geschädigt worden sei die Kassenärztliche Vereinigung Trier. Durch Angabe von nicht erbrachten Leistungen in seinen Abrechnungen habe der Arzt zu Unrecht rund 156 000 Mark Arzthonorare erhalten. Wann der Prozess fortgesetzt wird, steht noch nicht fest. Sollte sich der Angeklagte tatsächlich als Haft- und verhandlungsunfähig erweisen, könnte das Verfahren auch ganz platzen.

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