Trierweiler: Einspruchsverfahren gegen Bebauungsplan-Änderung im Bordell-Streit

Ob es bei den beiden Bordellen im Gewerbegebiet Trierweiler bleibt oder ob weitere hinzukommen, steht noch in den Sternen. Zur Zeit (bis 29. Januar) können in einem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Einsprüche gegen den geplanten Ausschluss weiterer Prostitutionsbetriebe vorgebracht werden.

Unterdessen rechnet Lothar Weis, Geschäftsführer des für das Gewerbegebiet zuständigen Zweckverbands Wirtschaftsförderung im Trierer Tal, mit einer Normenkontrollklage gegen die Bebauungsplan-Änderung. Diese kann auch noch nach einer Planänderung beim Verwaltungsgericht eingereicht werden.

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