Trinken auf offener Straße in Konz verboten

Konz · Für mehr Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum: Seit wenigen Tagen darf in manchen Bereichen der Stadt öffentlich kein Alkohol mehr getrunken werden. Zudem ist das Trinken auch nicht-alkoholischer Getränke aus Glasflaschen und Gläsern untersagt. Bei Missaachtungen drohen eine Geldstrafe und Platzverweis.

Kaum zeigt das Thermometer eine zweistellige Temperatur, lockt die Sonne die Menschen ins Freie. Nicht selten gibt es dann kleine Straßenfeste, Kirmes oder lockere Treffen am Grill. Doch nicht immer geht das Feiern im öffentlichen Raum gesittet zu. Die Konzer Verwaltung beobachtet bereits seit geraumer Zeit das bunte Treiben beispielsweise am Saar-Mosel-Platz oder in den Schillerarkaden.

Jugendliche und junge Erwachsene kommen dort vor allem im Sommer zusammen, um gemeinsam etwas mehr als einen über den Durst zu trinken. In der Vergangenheit habe es oft Ruhestörungen, Pöbeleien, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen gegeben – von den unangenehmen Verunreinigungen durch Urin und gefährlichen Scherben von zerschmetterten Glasflaschen ganz zu schweigen.

Um nun wieder Ruhe, Ordnung und Sicherheit in die Brennpunkte von Konz zu bringen, hat die Verbandsgemeinde sowohl den Konsum von Alkohol als auch generell von Getränken aus Glasflaschen in folgenden Bereichen verboten: Saar-Mosel-Platz, Schillerarkaden, Marktplatz, die Parkplätze hinter dem Rathaus und dem Verwaltungsgebäude II, in der Garagenstraße zwischen Kaufland und den Gärten in der Konstantinstraße, in der Parkanlage zwischen Bahnhof- und Saarstraße sowie im Park zwischen Kloster Karthaus und Seniorenwohnheim. Mit dieser Amtshandlung setzt die Verwaltung die Bemühungen fort, die Unruhen an diesen Stellen zu mildern. Bereits seit wenigen Jahren fahre die Polizei verstärkt dort Streife, feiernde Jugendliche würden präventiv angesprochen, Störer mit einem Bußgeldverfahren eingeschüchtert. Diese Maßnahmen waren zwar wirksam, „konnten aber nicht zu einer generellen Deeskalierung beitragen“, heißt es in der offiziellen Amtsverfügung. Nun müssen andere Mittel her. Wer beim Verstoß gegen die Amtsverfügung erwischt wird, muss mit einem Zwangsgeld von 50 Euro und Platzverweis rechnen. Und wer das Geld nicht zahlen kann, dem steht womöglich eine Ersatzzwangshaft bevor. Kontrolliert wird das ganze sowohl von der Polizei als auch von Vollzugsbeamten, die zusammen mit privaten Sicherheitskräften unterwegs sind.

Von dem Verbot ausgenommen sind gaststättenrechtlich konzessionierte Flächen. Eine Auszeit hat die Regelung auch während des Konzer Heimat- und Weinfestes und anderer genehmigter Feste.

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