Trittenheim: Strafverfahren gegen zwei Jugendliche wegen unerlaubtem Kradfahrens
Strafverfahren handelteten sich zwei jugendliche Roller-Fahrer ein, die Samstagnacht bei einer Standkontrolle der Polizei an der Trittenheimer Brücke überprüft wurden. Ein Roller lief durch technische Veränderungen schneller als in der Betriebserlaubnis angegeben war und der von dem 17-jährigen Fahrer vorgelegte Führerschein reichte nicht aus.
25.08.2003
, 12:07 Uhr
Ein 15-Jähriger führte ein Krad, für das eine Fahrerlaubnis nötig ist. Er war aber nur im Besitz einer Prüfbescheinigung für Mofas.