Ulmen: Vorschlag abgelehnt

(sts) Auf Anordnung der Struktur und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord wurden vom Kreiswasserwerk Cochem-Zell neue Wasserschutzgebiet- und Badeverbotsschilder beschafft und am Ulmener Maar aufgestellt. Der Vorschlag eines Arbeitskreisesdes Gemeinderats, einen Weg zum Maar neu zu gestalten, wurde von der SGD abgelehnt.

Nach einer Verordnung aus dem Jahr 1977 ist der Badebetrieb am Ulmener Maar untersagt. Stillschweigend wurde bislang aber akzeptiert, dass das Gewässer – ein beliebter Freizeit-Treffpunkt nicht für die Ulmener, sondern aber auch für viele Bürger aus den angrenzenden Gemeinden des Kreises Daun – zum Baden genutzt wurde.

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