Urteil: Dreieinhalb Jahre für schwere sexuelle Nötigung

Wittlich/Trier · Zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren wurde am Mittwoch ein 19-Jähriger aus Wittlich verurteilt. Das Trierer Landgericht sprach ihn wegen sexueller Nötigung sowie vorsätzlicher und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

(mai) Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Opfer der Tat waren eine 23-Jährige und ihr Freund. Die Tat, um die es am Mittwoch vor dem Trierer Landgericht ging, liegt fünf Monate zurück. An einem Sonntag im Mai soll der 19-Jährige morgens um 5.45 Uhr eine junge Frau, die er bis dahin nicht kannte, bewusstlos geschlagen haben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, der 23-Jährigen einen Faustschlag versetzt zu haben, woraufhin sie gestürzt sei und bewusstlos liegen blieb. Dann soll er sie genötigt haben, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Zu einem Geschlechtsverkehr soll es nicht gekommen sein, weil der Lebensgefährte der Frau zu Hilfe kam. Der Angeklagte soll den Lebensgefährten niedergeschlagen und die Flucht ergriffen haben.

Als der Lebensgefährte daraufhin den Angeklagten verfolgte, soll der Angeklagte ihm hinter einer Straßenecke aufgelauert, ihn weitere Male geschlagen und auch mit dem Fuß ins Gesicht getreten haben. Als der Lebensgefährte der Frau dadurch bewusstlos geworden sei, soll der Angeklagte die Flucht ergriffen haben.

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