Verdacht auf Kindesmisshandlung

Wittlich (sos) · Bei einem Anfang Juli ins Wittlicher Verbundkrankenhaus eingelieferten Baby besteht der Verdacht auf Kindesmisshandlung. "Es gibt Spuren, die auf eine schwere Misshandlung hinweisen", bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Horst Roos auf TV-Nachfrage.

Der Säugling sei im Alter von sechs Wochen im Beisein der Mutter in die Wittlicher Klinik gebracht worden. Aufmerksam geworden sei die Statsanwaltschaft nicht aufgrund von Hinweisen aus dem Umfeld des Babies. Das Krankenhaus habe wegen des Gesundheitszustandes des jungen Patienten vorsorglich die Behörden eingeschaltet. Krankenhausdirektor Peter Schon bestätigt: "Das Kind wurde per Rettungswagen eingeliefert, nachdem es bei einem Kinderarzt gesichtet worden war. Der Verdacht schien dann eindeutig." Der Leiter der Kinder- und Jugendmedizin Chefarzt Dr. Mahler habe dann unverzüglich amselben Tag die Kripo informiert.
Gleichzeit wurde bei Einlieferung des Kindes in die Klinik wegen dessen offensichtlich schwerwiegenden Verletzungen das zuständige Jugendamt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich durch das Verbundkrankenhaus Bernkastel-Wittlich informiert. "Das Jugendamt hat daraufhin die sofortige Inobhutnahme des Säuglings veranlasst", sagt Manuel Follmann, Pressesprecher der Kreisverwaltung. Die Familie sei dem Jugendamt bis dahin völlig unbekannt gewesen. "Schon am folgenden Tag wurde das Sorgerecht durch eine einstweilige Anordung des Familiengerichts Wittlich auf das Jugendamt übertragen", informiert Manuel Follmann weiter: "Das Kind befindet sich immer noch im Krankenhaus." Das Besuchsrecht bestehe für ein Elternteil im Beisein Dritter. Nach Entlassung aus dem Krankenhaus werde die weitere Betreuung und Versorgung des Kindes zumindest bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen durch das Jugendamt sichergestellt.

"Hier schläft niemand. Es wird alles getan, was zum Wohle des Kindes ist", sagt Oberstaatsanwalt Horst Roos abschließend. Er verweist darauf, dass im jetzigen Stadium der Ermittlungen, in dem "alles noch in der Schwebe" sei, Mutmaßungen auch den treffen könnten, der es nicht war, weshalb die Statsanwaltschaft sich jetzt noch nicht weiter zu dem Fall äußern könne.

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