Verkehrsclubs weisen auf neue Regeln hin

Trier · Im Urlaub gesammelte Knöllchen können bald zu teuren Souvenirs werden. Denn ab nächstem Jahr sollen in Deutschland Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland vollstreckt werden. Dies betrifft auch Luxemburg-Pendler. Doch das sind nicht die einzigen Änderungen für Autofahrer.

(hw) Autofahrer und Urlauber müssen sich zum Jahreswechsel auf einige Änderungen und Neuerungen einstellen. Darauf weisen die Automobilclubs AvD und ADAC hin. Der TV dokumentiert die wichtigsten Änderungen: Bußgelder über 70 Euro aus dem Ausland werden voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 auch in Deutschland vollstreckt. Davon können je nach Land laut ADAC bis zu zwei Jahre alte Strafzettel betroffen sein. Zu Jahresbeginn werden sechs neue Umweltzonen eingerichtet: in Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster, Osnabrück und Pfinztal (Kreis Karlsruhe). Zudem werden in Berlin, Bremen, Frankfurt und Hannover die Einfahrbedingungen verschärft und Autos mit roten und gelben Feinstaubplaketten ausgesperrt. Die sogenannte AU-Plakette für Abgaswerte fällt im neuen Jahr weg. Die Abgasuntersuchung ist künftig Bestandteil der Hauptuntersuchung. Ende 2010 kommen das sogenannte „begleitete Fahren“ für 17-Jährige sowie die freiwillige zweistufige Fahrausbildung auf den Prüfstand. Eine Reform des Punktesystems ist für Ende 2010 geplant. So sollen Autofahrer künftig umgehend benachrichtigt werden, wenn ihr Punktestand sich ändert – um die präventive Wirkung zu stärken und Verkehrssündern bessere Chance einzuräumen, ihr Verhalten zu ändern. Neben dem Dynamo soll auch eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung erlaubt werden. Die PKW-Mautvignetten für Österreich, Tschechien und die Slowakische Republik werden teurer. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette mehr, sondern zahlen eine streckenabhängige Maut, die mithilfe eines speziellen Geräts im Fahrzeug berechnet wird. In Österreich wird die Maut für diese Fahrzeuge zusätzlich nach Schadstoffausstoß gestaffelt. Für Wohnmobile zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen gilt auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen auch weiterhin Tempo 100 (anstatt 80 Kilometer pro Stunde). Da eine Studie der Bundesanstalt für das Straßenwesen belegt, dass die neue Temporegelung für schwere Wohnmobile nicht zu einem Anstieg der Unfallzahlen geführt hat, wird die befristete Ausnahmebestimmung 2010 zur Regel.

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