Walsdorf: Brandstifter bleibt in Haft

(vog) Erstes Urteil vom Amtsgericht Wittlich im Wiederholungsprozess bestätigt: Der 46-jährige Brandstifter bleibt in Untersuchungshaft und soll wegen seiner Alkoholsucht in die geschlossene Therapieanstalt.

Das Gericht geht ohne Therapie von der Gefahr weiterer Straftaten aus. Der Verteidiger kündigt Berufung vor dem Landgericht Trier an. „Zwei Jahre und vier Monate Haft plus Unterbringung in der Zwangsmaßregel“, verkündete Richterin Tanja Parent das neue Urteil. Im ersten Prozess war der Heizungsbauer aus Walsdorf zu zweieinhalb Jahren Haft plus Zwangstherapie verurteilt worden. Neben der Brandstiftung (Anzünden des eigenen Hauses plus Gefahr für die Nachbarschaft) wurde der alkoholabhängige Familienvater auch wegen eines schweren Autounfalls mit Körperverletzung angeklagt und verurteilt. Jakobs sieht die Brandstiftung als „Teil der Erpressungsstrategie gegen die Ehefrau“. Innerhalb eines Monats entscheidet sich jetzt, ob vor dem Landgericht Trier der Berufungsprozess stattfinden wird.

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