Wittlich: Nicht-öffentlich ist nicht geheim

Was darf aus nicht-öffentlichen Sitzungen publik gemacht werden? Was ist geheim? Selbst erfahrene Kommunalpolitiker stellen sich diese Frage immer wieder. Zuletzt war sie auch im Kreisausschuss Bernkastel-Wittlich Thema.

Neuigkeiten zur Müllentsorgung waren es, die vor einigen Wochen aus einer nicht-öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses den Weg ins Internet fanden und für Unruhe sorgten. Die ADD bestätigt: Nein, in diesem Fall liege keine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht vor: „Anders als im Beamtengesetz gibt es für ehrenamtlich Tätige keine absolute Verschwiegenheitspflicht.“ Eine generelle Verschwiegenheitspflicht lasse sich auch nicht aus dem Umstand herleiten, dass eine Angelegenheit in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt werde.

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