Wittlich: Über die Tücken eines Grundbucheintrags

WITTLICH. Wer ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, sollte auf den richtigen Grundbucheintrag achten. Denn so ein Eintrag ist schwierig rückgängig zu machen: Selbst wenn er falsch ist, ist dies nur mit dem Einverständnis der Beteiligten möglich.

Den Eintrag nehmen Rechtspfleger beim Amtsgericht vor. Mehr dazu in der nächsten Folge der Serie „100 Jahre Amtsgericht“ am Dienstag.

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