Wittlich: Über die Tücken eines Grundbucheintrags
WITTLICH. Wer ein Grundstück oder eine Wohnung kauft, sollte auf den richtigen Grundbucheintrag achten. Denn so ein Eintrag ist schwierig rückgängig zu machen: Selbst wenn er falsch ist, ist dies nur mit dem Einverständnis der Beteiligten möglich.
10.11.2003
, 13:27 Uhr
Den Eintrag nehmen Rechtspfleger beim Amtsgericht vor. Mehr dazu in der nächsten Folge der Serie 100 Jahre Amtsgericht am Dienstag.