Zwangsabgabe an Weinfonds: Entscheidung vertagt

Koblenz · Im Fall des Winzers aus dem Kreis Cochem-Zell, der gegen die Zwangsabgaben an den Deutschen Weinfonds geklagt hatte, hat das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch die mündliche Verhandlung wiedereröffnet. Ursprünglich war eine Entscheidung erwartet worden.

 Foto: DWI

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(tol) Die Richter begründeten die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung mit einem neuen, umfangreichen verfassungsrechtlichen Gutachten, das die Vertreter des Deutschen Weinfonds inzwischen vorgelegt hätten. Dieses Gutachten befasse sich mit der Frage, ob die Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung der Weinfonds-Abgabe verfassungsgemäß sei.

Die Grundsätze des fairen Verfahrens verlangten es, den übrigen Beteiligten Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Die Entscheidung ist damit vertagt. Ein Gerichtssprecher erklärte, dass ein neuer Termin entweder im November oder im Dezember wahrscheinlich sei.

Der Deutsche Weinfonds ist eine per Gesetz geschaffene Institution zur Image- und Absatzförderung deutscher Weine. Sämtliche Kellereien und Winzer müssen Beiträge dazu leisten.

Neben der Klage des Winzers aus dem Kreis Cochem-Zell am Verwaltungsgericht Koblenz laufen in derselben Sache derzeit auch weitere Verfahren vor anderen Gerichten.

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