5000 Euro Steuernachzahlung und 1000 Euro Geldauflage: Für einen Fußball-Trainer aus der Region endete das Nachspiel mit dem Finanzamt mit einer schmerzlichen Niederlage. Grund: Der Trainer hatte jahrelang seine nebenberuflichen Einnahmen gegenüber dem Fiskus verschwiegen.
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Tagsüber im Büro, abends auf dem Sportplatz: Der Nebenberuf Fußball-Trainer ist für viele Sportbegeisterte eine lukrative Geschichte. Schließlich kann so mancher Trainer auf diese Weise sein Hobby mit einem kleinen Nebenverdienst verknüpfen.
Und ohne die Übungsleiter wäre der Spielbetrieb in den Fußballkreisen Trier-Saarburg, Eifel und Mosel undenkbar. Rund 220 Mannschaften der insgesamt 420 Vereine in der Region Trier spielen allein bei den Senioren jedes Wochenende um Punkte, Meisterschaft und Aufstieg, wie Jürgen Hörter vom Fußballverband Rheinland dem TV erklärt. Doch Vereine und Trainer müssten sich dabei auch an die Regeln halten, sagt Triers Finanzamts-Chef Jürgen Kentenich: „Grundsätzlich gelten für den Nebenjob die gleichen steuerlichen Regeln wie für den Hauptberuf.“
Doch der Fußballtrainer hatte sich nicht darum gekümmert. Monatlich kassierte er 700 Euro an Honorar, ohne dass der Verein Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlte. Auch der Trainer selbst versteuerte diese Einnahmen nicht. Jetzt erhielt er die Quittung: Der Mann musste 5000 Euro Steuern nachzahlen. Außerdem zahlte er einen Geldauflage von 1000 Euro, das Verfahren gegen ihn wurde danach eingestellt. Aber auch für die Vereinsvorstände kann die Geschichte noch teuer werden, weil der Verein für den Coach keine Lohnsteuer und Sozialabgaben gezahlt hat: In dem aktuellen Fall war der Trainer Arbeitnehmer des Vereins und der Vorstand hätte Lohnsteuer und Sozialabgaben für seinen Coach zahlen müssen, stellt das Finanzamt fest.
„Sollten die Sozialversicherungsträger unserer Meinung folgen, droht dem Verein auch die Nachzahlung erheblicher Sozialversicherungsbeiträge“, sagt Julia Köster, Sprecherin des Finanzamtes. Darüber hinaus wären dann sogar Vorstandsmitglieder persönlich haftbar, so die Steuer-Expertin.
Damit ehrenamtliche Vorstandsmitglieder in Sport-, Kultur und Musikvereinen nicht in diese Steuerfalle tappen, klärt das Finanzamt über die Regelung, Vereinfachungen und Übungsleiterpauschalen auf.
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