(neb) Er habe von der Albachstraße auf die B50 Richtung Spangdahlem abbiegen wollen, gab der Angeklagte vor Gericht zu Protokoll. An der Haltelinie sei er mit seinem Wagen stehen geblieben und habe mehrere Autos passieren lassen. Nachdem ein Fahrzeug, das aus Richtung Spangdahlem die B 50 entlangfuhr, den Blinker in Richtung Albachstraße gesetzt habe und in die Straße abgebogen sei, sei er angefahren.
„Ich bin losgefahren und dann hat es geknallt“, sagte der 51-Jährige. Für den 36-jährigen Motorradfahrer kam jede Hilfe zu spät. Ein Unfallsachverständiger hatte vor Gericht ausgeführt, dass dieser mit etwa 85 Stundenkilometer auf der B 50 unterwegs gewesen war – im Mai 2009 waren noch 100 Stundenkilometer erlaubt, inzwischen sind nur noch 70 zulässig.
Da der Angeklagte bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war und zudem das Gericht seiner und der Aussage seiner damaligen Beifahrerin Glauben schenkte, dass er vor dem Abbiegevorgang gehalten hatte, urteilte Richterin Ines Ritter milde: 130 Tagessätzen von je 40 Euro muss der 51-Jährige wegen fahrlässiger Tötung zahlen.
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