Linkspartei: Ausschlussverfahren gegen Ratsmitglied
Der seit Monaten andauernde Streit in der Linkspartei in Trier eskaliert weiter. Linken-Stadtratsmitglied Johannes Verbeek hat wegen verschiedener Beleidigungen Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Außerdem läuft gegen ihn ein Parteiausschlussverfahren.
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Das Hauen und Stechen innerhalb der Linkspartei in Trier geht weiter – und mittlerweile auch mit Beleidigungen unter die Gürtellinie. Seit Monaten schwelt ein Personalstreit, der zur Auflösung der aus der Bundestagsabgeordneten Katrin Werner und dem Trierer Lehrer Johannes Verbeek bestehenden Stadtratsfraktion führte (der TV berichtete). Nun liegt der Landesschiedskommission der Linkspartei ein Antrag auf Parteiausschluss von Johannes Verbeek vor. Entsprechende Informationen des TV bestätigte gestern Landesparteisprecher Fabian Bauer.
Angeblich die Partei geschädigt
Wer den Antrag gestellt hat und was genau Verbeek vorgeworfen wird, dazu wollte sich Bauer nicht äußern. Der Landesvorstand sei auch bewusst nicht eingebunden, damit die Schiedskommission unabhängig entscheiden könne (siehe Extra). Nach TV-Informationen geht es um den Vorwurf parteischädigenden Verhaltens, der sich auf Äußerungen Verbeeks auf seiner Homepage bezieht. Johannes Verbeek wollte sich gegenüber dem TV nicht zu dem Verfahren äußern.
Er äußerte sich gleichwohl per Stellungnahme auf seiner Internetseite zu einer anderen Ebene des parteiinternen Streits. Seit Anfang des Jahres habe es „Einbrüche, Diebstähle, Sachbeschädigungen und mutwillige Zerstörungen sowie ehrverletzende Beschimpfungen und üble Beleidigungen“ gegen ihn gegeben, schreibt Verbeek dort. Taschen, Fahrräder, Autoreifen und sein Motorrad seien entwendet und zerstört worden. Der materielle Schaden liege bei 3500 Euro, ungleich schlimmer sei aber die nervliche Belastung für ihn und seine Familie.
Alle Vorfälle habe er bei der Polizei angezeigt. Diese habe einen Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit zumindest nicht ausgeschlossen, so Verbeek. Die Staatsanwaltschaft habe allerdings alle Ermittlungsverfahren einstellen müssen.
„Verzieh' dich ganz weit weg!“
Nun hat Verbeek nach eigenen Angaben erneut Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Diesmal wegen mehrerer beleidigender Einträge, die ihn über das Kontakt-Formular seiner Internetseite erreicht hätten. Ein Kommentar vom 11. Mai beispielsweise lautete: „Du glaubst auch immer noch, dass Pamela Anderson Maria ist, du elender Spasti! Verzieh' dich ganz weit weg! Hanno dich braucht die Welt nicht.“
Am gleichen Tag hatte Verbeek seinen Rücktritt von seinem Amt als Vorsitzender des Kreisverbandes bekanntgegeben. Der Kommentar-Eintrag war mit dem Namen Katrin Werner und ihrer Email-Adresse unterzeichnet – Verbeek geht aber davon aus, dass ein Unbekannter sich dieses Namens nur bedient habe. Das habe er Werner auch mitgeteilt, die habe sich dazu allerdings noch nicht geäußert. Seiner Meinung nach wolle ein Unbekannter offenbar Werner und ihn gegeneinander aufhetzen, schreibt Verbeek. Am 15. und 17. Juli erreichten Verbeek weitere, an dieser Stelle nicht druckfähige Beleidigungen. Auf einer Kreisvorstandssitzung sei ihm zudem der „Stinkefinger“ gezeigt und er sei als „Arschloch“ betitelt worden, so Verbeek.
Theoretisch ist es möglich, bei Kontaktformularen im Internet über die so genannte IP-Adresse den Rechner zu ermitteln, von dem der Eintrag kam. Die Polizei habe ihm allerdings schon angedeutet, dass es sich um Bagatellen handele, die womöglich nicht verfolgt werden könnten. Die Trierer Polizei bestätigte auf TV-Anfrage, von Verbeek lägen sechs Anzeigen vor, vier seien bereits an die Staatsanwaltschaft abgegeben worden, zwei seien noch in Bearbeitung. Ein konkreter Tatverdacht habe sich bisher nicht ergeben.
Extra
Parteiausschluss: Über den Ausschluss aus der Partei die Linke in Rheinland-Pfalz entscheidet die Landesschiedskommission. Die setzt sich nach Angaben von Parteisprecher Fabian Bauer aus sechs vom Landesparteitag gewählten Mitgliedern zusammen. Zunächst muss die Kommission entscheiden, ob über einen Ausschluss-Antrag überhaupt verhandelt wird.
Dies könne nach Eingang des Antrags zwei bis vier Wochen dauern. Sollte der Antrag zugelassen werden, gibt es dann eine mündliche Verhandlung. Das kann weitere zwei bis vier Wochen dauern. Den Ausschluss muss die Kommission mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließen. Der Ausgeschlossene hat die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Dann muss die Bundesschiedskommission den Fall entscheiden. (mic)
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