(jp) Ein Streifenwagen musste das Fluchtfahrzeug rammen, die Beamten konnten den Fahrer nur mit Pfefferspray bändigen.
Der Beschuldigte leidet an einer psychischen Störung. Deshalb handelt es sich nicht um ein Straf-, sondern um ein Sicherungsverfahren, in dem geklärt werden soll, ob der 53-Jährige eine Gefahr für die Allgemeinheit ist und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
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