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aus unserem Archiv vom 05. September 2010
Ort: TrierDrucken  E-Mail

Steuerbetrug: Bewährungsstrafe für Luxemburg-Pendler

Ein Jahr Gefängnisstrafe auf Bewährung, 126000 Euro Strafe, 100000 Euro Auflagenzahlung. Das Urteil wegen Steuerhinterziehung gegen einen Mitarbeiter einer Luxemburger Bank ist rechtskräftig. Kein Einzelfall: Laut Trierer Finanzamt liegen den Fahndern noch 33 ähnliche Fälle vor.
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(hw) Der im Mai nach einem TV-Bericht bekanntgewordene Fall sorgte für reichlich Furore: Das Finanzamt Trier hatte einen Manager erwischt, der in Luxemburg von niedrigen Sozialabgaben profitierte, aber fast ausschließlich in Deutschland tätig war. Der dicke Fisch war dem Finanzamt nach einer anonymen Anzeige ins Netz gegangen.

Der Manager ist bei einem luxemburgischen Unternehmen aus der Finanzbranche angestellt, übte aber in den vergangenen Jahren seine Beratertätigkeit fast ausschließlich in Deutschland aus. Damit profitierte er von den weitaus günstigeren Sozialabgaben und niedrigeren Steuern in Luxemburg. Der Haken dabei: Das ist nicht legal, ein klarer Fall von Steuerhinterziehung.

Nun liegt das Urteil vor. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt und zu 180 Tagessätzen à 700 Euro (=126000 Euro). „Zudem zahlt er eine Auflage für die Bewährung von 100000 Euro, die zu gleichen Teilen an den Koblenzer Hospizverein und die Staatskasse geht“, sagt die Direktorin des Amtsgerichtes Trier, Jutta Terner, dem TV auf Nachfrage. Natürlich muss der Mann auch rund 670000 Euro an hinterzogener Einkommensteuer und Solibeträgen an die Finanzkasse nachzahlen.

„Nachdem der Fall bekanntgeworden war, wurde uns eine ganze Reihe von ähnlichen Fällen gemeldet“, sagt der Chef des Finanzamtes Trier, Jürgen Kentenich. Zum Teil hätten Pendler sich per Selbstanzeige gestellt. „In solchen Fällen drohen lediglich Steuernachzahlungen“, erklärt der Finanzamtschef. Zudem wurden dem Amt aber auch „sehr konkrete anonyme Anzeigen“ zugespielt, sagte Kentenich. „Wir haben derzeit eine Liste mit 33 Namen aus dem Bereich Finanzdienstleistung/Banken und Unternehmensberatung. Alles ähnliche Fälle, wie der des verurteilten Managers, wenn auch von der Schadenshöhe nicht so hoch.“

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