Topf für rheinland-pfälzische Beamtenversorgung auf Prüfstand des Verfassungsgerichts

Koblenz/Mainz · Die CDU wirft der rheinland-pfälzischen Landesregierung vor, im Haushalt getrickst zu haben, um mehr Spielraum für die Aufnahme von Krediten zu bekommen. Im Zentrum steht dabei der Pensionsfonds. Am Montag verhandelt der Verfassungsgerichtshof darüber.

Etwas kompliziert ist das Geflecht von Finanzströmen, das Rheinland-Pfalz für die Altersversorgung seiner Beamten entwickelt hat. Nun wird dieses Gefüge am Montag vom Verfassungsgerichtshof in Koblenz unter die Lupe genommen. Die CDU will erreichen, dass Teile des Gesetzes zum Pensionsfonds, damit verbundene Abschnitte des Haushaltsgesetzes 2014/15 sowie eines Gesetzes zur Umsetzung der Schuldenbremse für nichtig erklärt werden.

Den Antrag auf ein Normenkontrollverfahren hat die CDU bereits im Januar 2015 eingereicht. In der mündlichen Verhandlung wird der Präsident des Gerichtshofs, Lars Brocker, zunächst eine Einführung in die Streitsache geben. Danach geben die Vertreter von CDU, Landesregierung, Landtag und Landesrechnungshof ihre Stellungnahmen ab. Zum Abschluss der Verhandlung wird der Präsident mitteilen, ob ein Urteil schriftlich zugestellt wird oder ob es einen mündlichen Verkündungstermin geben wird.

Einige Wochen nach der Verhandlung erfahren dann CDU und Landesregierung, ob der Haushalt 2014/15 teilweise verfassungswidrig war und ob das Gesetz zum Pensionsfonds sowie ein Ausführungsgesetz zu Artikel 117 der Landesverfassung (zur Vorschrift eines ausgeglichen Haushalts) für nichtig erklärt werden. Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

Mit ihrem Gang zum höchsten rheinland-pfälzischen Gericht greift die CDU die Kritik des Landesrechnungshofs an der Entscheidung der Landesregierung unter Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) auf, die jährliche Geldspritze des Landeshaushalts an den Pensionsfonds unter den Investitionsausgaben zu verbuchen. Dadurch vergrößerte sich ab 2006 rein rechnerisch der Kreditspielraum des Landes. Denn nach der noch bis 2019 geltenden Schuldenregel dürfen maximal ebensoviele Kredite aufgenommen werden wie im Haushaltsplan bei den Investitionen veranschlagt sind. Nur mit diesem Trick, so argumentiert die CDU, sei es möglich gewesen, im Haushalt 2014/15 diese „alte“ Schuldenregel einzuhalten.

Nach Auffassung des Mainzer Finanzministeriums sind die Zuweisungen an den Pensionsfonds Darlehen, die vom Gesetzgeber als Investitionen und eben nicht als „konsumtive Ausgaben“ betrachtet werden. Der Kreditspielraum sei dadurch auch nicht erweitert worden - schließlich habe die Kreditaufnahme ja der Finanzierung aller Ausgaben gedient, zu denen auch das Geld für den Pensionsfonds gehöre. Die Haushaltsexperten betonen das Gesamtdeckungsprinzip: Es kann nicht gesagt werden, ob einzelne Ausgaben nun aus Steuern oder Krediten finanziert werden. Und wenn das Geld für den Pensionsfonds im Haushalt 2014/15 nicht als Investitionsausgabe verbucht worden wäre, wäre der Haushalt auch anders aufgestellt worden.

Aber auch die neue Schuldenbremse eines ausgeglichenen strukturellen Haushalts - also bei Berücksichtigung konjunktureller Einflüsse - ab 2020 ist Gegenstand des Rechtsstreits. In dem dafür vorgesehenen Ausführungsgesetz für Artikel 117 der Landesverfassung werden Transaktionen zwischen dem Landeshaushalt und dem Pensionsfonds explizit ausgeklammert.

In der CDU wird gemutmaßt, die Landesregierung wolle sich mit dem Pensionsfonds eine kreative Finanzierungsquelle erhalten. Diese könnte sie nutzen, wenn es insbesondere nach einem Ende der jetzigen Niedrigzinsphase Probleme geben könnte, die Schuldenbremse einzuhalten: „Dann gehen sie an diesen Pott und holen sich, was gerade fehlt“, heißt es in Parteikreisen. Das Finanzministerium weist diesen Vorwurf zurück und betont, dass das Vermögen des Pensionsfonds einerseits eine Verschuldung, andererseits eine Forderung des Landes darstelle.

Denn das Geld im großen Topf der Altersversorgung - inzwischen mindestens 5,1 Milliarden Euro - ist zu einem überwiegenden Teil an das Land zurückgeliehen worden: Für diese Schuldpapiere zahlt das Land marktübliche Zinsen an den Fonds. Nur ein geringer Anteil des Fondsvermögens ist bei Dritten angelegt, etwa 50 Millionen Euro in Staatsanleihen von Nordrhein-Westfalen.

Rund 750 Millionen Euro liegen bei einer landeseigenen Gesellschaft mit dem Firmennamen PLP (Profit Linked Perpetuals) Management GmbH & Co KG. Diese wurde im Zusammenhang mit dem Plan des früheren Finanzministers Ingolf Deubel (SPD) eingerichtet, Landesforderungen für Wohnungsbaudarlehen gegen langfristige Bankanleihen zu tauschen. Zwischen 2003 und 2006 übernahm auch der Pensionsfonds solche Forderungen und tauschte diese dann in Anleihen der PLP. Kritiker sehen in der PLP eine reine Briefkastenfirma, eingerichtet unter der Adresse des Landesamts für Finanzen in Koblenz.

Das Ziel der Entlastung des Haushalts werde nicht erreicht, wenn der Fonds seine Mittel in Landesschuldverschreibungen anlege, bemängelte der Landesrechnungshof schon 2011. Fondsmanager bei Banken hätten sicherlich andere Anlageformen gewählt, einerseits mit höheren Zinserträgen, andererseits aber auch mit höherem Risiko. Hier zeigt sich das Finanzministerium offen für neue Vorgaben des Landtags.

Zurzeit werde eine Anlagerichtlinie für den Pensionsfonds entwickelt, die voraussichtlich in diesem Jahr dem Landtag zur Beratung vorgelegt werde, sagt Staatssekretär Stephan Weinberg (SPD). Der Pensionsfonds erfülle für das Land eine wichtige Aufgabe: „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass es sinnvoll ist, diese Vorsorge zu haben, um künftige Haushaltsrisiken aufzufangen.“

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