Behandlungsfehler Patienten können ihre Rechte einfordern

Trier/Mainz · Behandlungsfehler können schlimme Folgen haben. Der Trierer Fachanwalt für Medizinrecht, Andreas Ammer, nennt Kommunikationsprobleme als Hauptgrund.

 Nach einem Behandlungsfehler haftet die Klinik. Das gilt auch bei Unfallopfern, wo sonst der Unfallverursacher zur Verantwortung gezogen worden wäre. Foto: Oliver Berg

Nach einem Behandlungsfehler haftet die Klinik. Das gilt auch bei Unfallopfern, wo sonst der Unfallverursacher zur Verantwortung gezogen worden wäre. Foto: Oliver Berg

Ammer sagt: "Ärzte haben häufig keine Zeit, den Patienten nachvollziehbar ihr medizinisches Wissen zu vermitteln. Gleichzeitig scheuen sich Patienten, beim Arzt differenzierte Informationen

Patienten sind nicht wehrlos. Landesärztekammer und Krankenkassen untersuchen Verdachtsfälle kostenlos. So haben sich im vergangenen Jahr 496 Patienten mit Beschwerden an den Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz gewendet. Das sind zwar 33 mehr als im Vorjahr. Im Vergleich zu 890.000 Behandlungen alleine im stationären Bereich erscheint diese Zahl dennoch als gering.

Ein Jurist, zwei Fachärzte und zwei Patientenvertreter überprüfen im Schlichtungsausschuss umfassend, ob Fehler gemacht wurden. Bei jedem vierten der durch Sachentscheidungen abgeschlossenen Verfahren war das tatsächlich der Fall.

Landesärztekammer-Präsident Frieder Hessenauer betont, Ärzte müssten ehrlich mit Fehlern umgehen und daraus lernen. "Hohe Qualität und Sicherheit lassen sich längerfristig nur erhalten, wenn jeder konsequent versucht, aus vermeidbaren Fehlern und vor allem aus Beinahe-Fehlern zu lernen."

Drei Viertel aller Patientenbeschwerden in Rheinland-Pfalz betrafen die Krankenhäuser, ein Viertel den ambulanten Bereich. Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch die Medizinischen Diensten der Krankenversicherungen (MDK). Vor allem nach chirurgischen Eingriffen gibt es demnach viele Vorwürfe von Behandlungsfehlern.

14.663 solcher Vorwürfe haben die MDK-Gutachter im Jahr 2014 bundesweit untersucht. In 3796 Fällen bestätigten sie den Verdacht. Dabei fanden sich die meisten Fehler im Bereich Pflege (58 Prozent), gefolgt von Zahnmedizin (39 Prozent), Allgemeinchirurgie (27,5) sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe (27). Mehr zum Thema

Hintergrund: Behandlungsfehler lassen sich häufig vermeiden - Fachanwalt für Medizinrecht fordert Kommunikation auf Augenhöhe 
Meinung: Der Bauch entscheidet mit und Alternativen einzufordern."

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