Beinahe-Zusammenstoß über Flughafen Hahn bleibt folgenlos

Hahn/Bad Kreuznach · Der Beinahe-Zusammenstoß zwischen einem Passagier- und einem Segelflugzeug über dem Hunsrückflughafen Hahn wird kein juristisches Nachspiel haben. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Ryanairpiloten wurde eingestellt.

Es war zwar knapp, aber nicht knapp genug. Das ist, auf einen einfachen Nenner gebracht, der Hauptgrund, warum der inzwischen vier Monate zurückliegende Beinahe-Crash in zwei Kilometer Höhe über dem Hahn strafrechtlich folgenlos bleibt. Die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach hat das nach zwei Strafanzeigen eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Luftverkehrs eingestellt.

Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt Michael Brandt auf Anfrage unserer Zeitung. Demnach kamen sich bei dem Beinahe-Crash die beiden Flugzeuge nicht so nahe, dass ein Ausweichmanöver erforderlich gewesen wäre, um einen Unfall zu vermeiden.
Die gefährliche Annäherung der beiden Flugzeuge war erst im vergangenen Monat nach einer Veröffentlichung der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung bekannt geworden. In einem Bulletin wird der Vorfall als schwere Störung eingestuft, was laut BFU einem Beinahe-Unfall entspricht.

Beim Landeanflug auf den Hahn hatte der Kopilot einer aus dem italienischen Alghero kommenden und mit 114 Menschen besetzten Maschine des Typs Boeing 737-800 das Segelflugzeug entdeckt. Wie später die Auswertung der Radaraufzeichnungen ergab, näherten sich die beiden Maschinen bis auf 200 Meter, wobei das Segelflugzeug etwa 30 Meter tiefer flog als die Passagiermaschine.

Nach Angaben der Flugsicherung durfte der (bislang immer noch nicht identifizierte) Segelflieger dort fliegen.
Auch den beiden 39 und 23 Jahre alten Ryanair-Piloten sei kein Fehlverhalten nachzuweisen, stellte die Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft klar. "Ein grober Verstoß ist nicht festzustellen", sagt der Leitende Oberstaatsanwalt. sey

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