Betrugsprozess vor dem Landgericht Trier: Geständnis erwartet

Trier · Eine Haftstrafe zwischen 4,5 und 5,3 Jahren bei Geständnis des Angeklagten - das ist der Vorschlag der Richter am Landgericht Trier im Prozess gegen einen angeklagten Versicherungsagenten.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Friedemann Vetter

Der 53-Jährige Familienvater aus Konz, der vor allem im Eifelkreis beruflich aktiv war, soll zwischen 2010 und 2015 viele seine Kunden um insgesamt mehr als eine Million Euro betrogen haben. Seit Ende September sitzt der ehemalige selbstständige Versicherungsvertreter in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, seine Kunden mit dem Versprechen auf hohe Renditen dazu gebracht zu haben, ihm hohe Geldsummen bar zu überreichen oder zu überweisen.

Er soll nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft auch Geschäftsbriefe und Versicherungspolicen systematisch und im gewerbemäßigen Stil gefälscht haben. Das in Einzelsummen von bis zu 100.000 Euro überlassene Geld soll er für eigene Zwecke verwendet haben, auch um seine aufwendige Lebensweise finanzieren zu können. Zudem wird ihm Meineid vorgeworfen.

Nach der langen Anklageverlesung haben sich Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und sein Verteidiger auf den Vorschlag des Gerichts auf eine Verständigung beim Strafmaß eingelassen. Sollte der Angeklagte gestehen, wird das maximale Strafmaß nach derzeitigem Erkenntnisstand fünf Jahre und drei Monate nicht übersteigen. Als Mindeststrafe sind vier Jahre und sechs Monate Haft möglich.

Der Prozess wird am 5. April fortgesetzt.

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