Der Missbrauch und das bischöfliche Geheimarchiv

Trier · Sie wollten aufklären: Missbrauchsopfer Claudia Adams ganz persönlich und Christian Pfeiffer, Chef des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN), bundesweit im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz. Beide sind gescheitert. Mit dem TV sprachen sie über unerwartete Hindernisse.

Trier. Hat der Pastor noch weitere Opfer missbraucht? Was ist über die Tat dokumentiert? Antworten auf diese Fragen hoffte Claudia Adams in der Personalakte des Priesters zu finden, der sie als Kind missbraucht hatte. Doch dort fand sie kein Wort zum Missbrauch. Daumenbreite Seitenreste deutete sie als herausgeschnittene Unterlagen (der TV berichtete). Sie fragte beim Trierer Bischof und Missbrauchsbeauftragten Stephan Ackermann höchstpersönlich nach, ob die Akte manipuliert worden sei. Die Antwort: Die Akte sei ordnungsgemäß archiviert worden. Was der Bischof nicht sagte: Adams hätte in der Personalakte gar nichts finden können. Denn laut Bistumssprecher André Uzulis werden gemäß Kirchenrecht bei Strafsachen in Sittlichkeitsverfahren sämtliche angefallenen Akten im Geheimarchiv - zu dem nur der Bischof und eine von ihm festgelegte Personengruppe Zugang haben - aufbewahrt. Zudem müssen laut Kirchenrecht bei Sittlichkeitsdelikten jährlich alle Akten, die älter als zehn Jahre sind oder wenn der Angeklagte gestorben ist, vernichtet werden - bis auf einen kurzen Bericht über die Taten und das Urteil. "Bischof Ackermann speiste Opfer mit den ,harmlosen\' Akten ab, ohne zu erwähnen, dass die ,brisanten\' Unterlagen im Geheimarchiv sind", behauptet Adams. Als Missbrauchsbeauftragter sei er somit untragbar geworden.
Auch KFN-Direktor Pfeiffer machte eine bittere Erfahrung: "Bei Vertragsabschluss wusste ich natürlich von den Geheimarchiven." Mit einem "Trick" hätten ehemalige Richter und Staatsanwälte, die im Auftrag der KFN arbeiteten, die Akten durchsehen können: Sie wurden vorab zu Mitarbeitern der Diözese gemacht, unterschrieben also zwei Verträge, um kirchenrechtlich gleichgestellt zu sein. Aber: "Ich wurde erst im Herbst 2012 auf die kirchenrechtlichen Vorschriften der Aktenvernichtung aufmerksam gemacht", sagt der KFN-Chef. Das Überraschende: Er stieß auch auf vollständige Bestände: "Etwa während der Testphase im Bistum Trier." Bischof Ackermann habe auch nicht gezögert, die geheimen Akten zur Verfügung zu stellen. Zudem sei er bemüht gewesen, dass auch seine Kollegen die "Giftschränke" öffneten. Die Missbrauchsakten aus dem Geheimarchiv könnten auch bei einer künftigen Aufarbeitung eingesehen werden, sagt Bistumssprecher Uzulis.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort