Interview: "Der Staat lässt jede Sensibilität vermissen"

Mainz · Die Weitergabe von Bürgerdaten, die von Meldeämtern registriert sind, könnte zum Standard werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung erlaube zwar Widerspruch, doch in der Praxis sei das sinnlos, zürnen Datenschützer.

Mainz. In langen Gesetzestexten steckt der Teufel oft im Detail. So kommt das vom Bundestag am 29. Juni in zweiter Lesung beschlossene "Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens" vermeintlich harmlos daher. Doch ein kleiner Passus hat es in sich.
Unter Absatz 4 des Gesetzes heißt es: "Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung (…) Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Verwendung bereits vorhandener Daten verwendet werden."
Der letzte Satz treibt SPD, Grüne und Linke sowie Datenschützer auf die Barrikaden.
Warum, verrät Landesdatenschützer Edgar Wagner im Interview mit unserem Redakteur Frank Giarra.
Herr Wagner, warum ist das neue Meldegesetz aus Ihrer Sicht problematisch?
Edgar Wagner: Meldeämter haben Daten von jedem Bürger, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Bisher konnten Bürger der Herausgabe ihrer Daten an Dritte widersprechen, worauf sie zum Beispiel in Amtsblättern hingewiesen wurden. Das war zwar aus Datenschutzsicht untauglich, aber immerhin. Jetzt wird ihnen das Widerspruchsrecht teils auch noch genommen.

Warum war es untauglich, wenn Bürger widersprechen konnten?
Wagner: Viele Menschen haben das gar nicht gewusst. Am besten ist es immer, wenn ihre Einwilligung eingeholt werden muss. Das war im neuen Gesetz so vorgesehen, wurde aber dann kurz vor Schluss noch gestrichen.

Der Gesetzentwurf sieht einen Widerspruch von Betroffenen gegen Datenweitergabe vor.
Wagner: Ja, aber nur unter einer Einschränkung: Wenn bereits vorhandene Daten nur bestätigt oder berichtigt werden sollen, gilt das Widerspruchsrecht nicht. Adresshändler und Werbetreibende haben meist riesige inaktuelle Datenbestände. Die können sie problemlos aktualisieren. Private greifen also ab, was öffentliche Ämter mühevoll gesammelt haben.

Warum ist Ihnen Datenhandel ein Dorn im Auge?
Wagner: Daten sind wertvoll und ein lukratives Geschäft. Bislang konnten Adresshändler sie sich besorgen, mussten sie dann aber vollständig vernichten. Demnächst können sie die weiterverkaufen. Kein Mensch weiß, was damit geschieht. Eine Folge wird sein, dass bei den Verbrauchern noch mehr ungewollte Werbung im Briefkasten landet.

Was kann das Land tun?
Wagner: Ich fordere die Landesregierung auf, im Bundesrat gegen diese Regelung zu stimmen und sich dieser Verschlechterung des Datenschutzes zu widersetzen. Der Staat wird nicht glaubwürdig in Schulen über den Datenschutz aufklären können, wenn er selbst großzügig Daten preisgibt und jede Sensibilität vermissen lässt.

Warum ist Datenschutz grundsätzlich wichtig?
Wagner: Der Datenschutz hat zwei Grundlagen, die sich aus dem Grundgesetz ableiten: das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Würde des Menschen. Es müssen Grenzen da sein und Grundrechte eingehalten werden. Je mehr Daten ich freigebe, desto mehr mache ich den Menschen zum Objekt.Extra

Wer Auskunft über Daten erhalten will, die über ihn gespeichert sind, und gegen deren Weitergabe und die Nutzung zu Werbezwecken Widerspruch einlegen will, findet entsprechende Musterschreiben bei der Verbraucherzentrale oder zum Herunterladen im Internet unter www.datenschutz.rlp.de. Der Aufkleber "Keine Werbung" auf dem Briefkasten hilft nach Auskunft der Verbraucherzentrale dort, wo er erhältlich ist, gegen Handzettel und Wurfsendungen. Er schützt aber nicht vor persönlich adressierter Wer-bepost. Die Post sei verpflichtet, diese zuzustellen. Hier helfe nur ein Schreiben an den Absender. fcg Weitere Infos gibt es im Internet unter www.verbraucherzentrale-rlp.de.Extra

Edgar Wagner (62) ist seit April 2007 Landesbeauftragter für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz. Seit dem 31. Dezember 2011 übt er zusätzlich das Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten in Rheinland-Pfalz aus. red

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