Der lange Kampf des "Mosel-Don-Quichotte" Friedrich Schmidt

Bernkastel-Kues/Koblenz · Für sein Durchhaltevermögen müsste der Bernkastel-Kueser Jurist Friedrich Schmidt eigentlich einen Preis bekommen. Seit inzwischen 27 Jahren kämpft der "Mosel-Don-Quichotte" für seine Wiederzulassung als Rechtsanwalt.

 Friedrich Schmidt – auch mit 67 noch kein bisschen leise.Foto: TV-Archiv/Hartmut Wagner

Friedrich Schmidt – auch mit 67 noch kein bisschen leise.Foto: TV-Archiv/Hartmut Wagner

Was macht eigentlich Friedrich Schmidt? Antwort: Dasselbe wie seit knapp 30 Jahren - er kämpft gegen die Mühlen der Justiz. Mal lässt es der mittlerweile 67-jährige Moselaner dabei etwas ruhiger angehen, mal etwas heftiger. Heute ist Friedrich Schmidts ganzer Einsatz gefragt. Am Nachmittag hat er einen Termin vor dem rheinland-pfälzischen Anwaltsgerichtshof in Koblenz. Es geht um die Sache Schmidt gegen die Koblenzer Rechtsanwaltskammer und es ist beileibe nicht der erste Termin in dieser Angelegenheit. Exakt mitgezählt hat auch der Kläger nicht. "Es könnte mein achter Anlauf sein", schätzt Friedrich Schmidt.
Schwer, den Überblick zu behalten, weil das juristische Tauziehen bereits so lange andauert und sich an der Gefechtslage nichts Wesentliches geändert hat. Die Anwaltskammer will, dass sich der aufmüpfige Moselaner vor einer möglichen Anwaltszulassung psychiatrisch untersuchen lässt. Schmidt sieht darin eine Verletzung seiner Menschenwürde.
Auslöser des Zoffs ist ein über 30 Jahre zurückliegender Weinwirtschaftsprozess, in dem der damals noch junge Anwalt Schmidt Gläubiger vertrat, die nach seiner Meinung zu Unrecht auf finanzielle Ansprüche in Millionenhöhe verzichten mussten. Schmidt machte dafür Richter und Staatsanwälte mitverantwortlich, die das Recht gebeugt und Partei genommen hätten. Für diese Aussagen handelte sich der Jurist jede Menge Scherereien und diverse Klagen ein.
Als das Schöffengericht Bernkastel-Kues Schmidt 1984 vom Vorwurf der mehrfachen Beleidigung und üblen Nachrede freisprach, weil seine Schuldfähigkeit "wegen einer schweren seelischen Abartigkeit (Querulanz) möglicherweise ausgeschlossen" sei, sah der damalige Präsident des Oberlandesgerichts seine Stunde gekommen. Er entzog Schmidt die Zulassung als Rechtsanwalt - "wegen Schwäche der geistigen Kräfte". Grundlage war das Gutachten eines Psychiatrie-Professors, in dem Schmidt eine "röhrenförmige Einengung des Gesichtsfeldes" bescheinigt wird und ein "Hang zum Fanatisch-Querulatorischen". Wahr ist auf jeden Fall, dass Friedrich Schmidt kein Freund der Diplomatensprache ist. Andere Juristen beschimpft er schon mal wahlweise als "Strafvereiteler", "Verfassungshochverräter" oder "Rechtsbeuger". Für seine kritischen Äußerungen könne man Schmidt aber nicht mit einem lebenslangen Berufsverbot bestrafen, meint sein Anwalt David Schneider-Addae-Mensah. Ob der Anwaltsgerichtshof am Mittwoch über die Wiederzulassung entscheidet, war am Dienstag unklar.

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