Frauen an die Macht: Ein neues Landesgesetz soll mehr Gleichberechtigung garantieren

Mainz/Trier · Rheinland-Pfälzerinnen im öffentlichen Dienst könnten es künftig leichter haben. Ein Anfang Januar in Kraft getretenes Gesetz soll dazu führen, dass mehr Stellen mit Frauen besetzt werden und es beim Wiedereinstieg in den Beruf weniger Hürden gibt.

So viel und heftig über die Frauenquote diskutiert wurde, so wenig war im Vorfeld über das neue rheinland-pfälzische Landesgleichstellungsgesetz (LGG) zu hören. Erstaunlich. Denn während die umstrittene Quotenregelung lediglich für die Aufsichtsräte von 108 deutschen Börsen-Unternehmen gilt, betrifft das Landesgesetz fast 200.000 rheinland-pfälzische Arbeitnehmer. Männer wie Frauen. Angestellte von Ministerien, Lehrer, Polizisten, Mitarbeiter von Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltungen, Stadtwerken, Theatern, Schwimmbädern, Gerichten, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen. Nur Hochschulen sind ausgenommen.

Die neue Regelung ersetzt ein Gesetz aus dem Jahr 1995. "Ich finde es positiv, dass die Änderungen jetzt kommen", sagt Marita Singh, eine der sechs rheinland-pfälzischen Sprecherinnen der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten - auch, wenn sie sich an mancher Stelle mehr gewünscht hätte. Wie bisher hält das Gesetz fest, dass Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen und zu befördern sind, solange sie in der Unterzahl sind. Folgende Änderungen gibt es:

Ausschreibung von Positionen: In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, müssen zu besetzende Stellen nun öffentlich ausgeschrieben werden.

Wiedereinstieg: Frauen soll der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden durch: rechtzeitige Beratungsgespräche, Benachrichtigung über die Ausschreibung sowie die Teilnahme an Fortbildungen.

Gleichstellungspläne: Verwaltungen und Dienststellen werden verpflichtet, in Gleichstellungsplänen zu analysieren, ob Frauen in einem bestimmten Bereich unterrepräsentiert sind. Ist dies der Fall, müssen sie festlegen, wie sie das ändern wollen. Zudem sollen sie als Zwischenziel angeben, wie viele Frauen in diesem Bereich drei Jahre später arbeiten sollen. Wie lassen sich Familie und Beruf in der Dienststelle besser vereinbaren? Auch diese Frage soll der Plan beantworten. Nach drei Jahren wird überprüft, ob die Ziele erreicht sind. Auch Sanktionen sind geplant: Landesbehörden, die keine oder unzureichende Pläne haben, dürfen Mitarbeiter nur noch mit Zustimmung der übergeordneten Dienststelle einstellen und befördern.

Gleichstellungsbeauftragte: Das neue Gesetz stärkt die Position der Gleichstellungsbeauftragten deutlich. "In der Praxis wird bisher leider oft vergessen, uns an Personalentscheidungen zu beteiligen", sagt Singh. Nun wird in einer langen Liste sehr konkret aufgeführt, in welchen Fällen die Frauen ein Recht haben, mitzuwirken, wenn es um die Gleichstellung oder den Schutz von Frauen geht: Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen, Kündigungen, Arbeitszeitregelungen und vieles mehr. Beanstandet die Beauftragte eine Maßnahme der Dienststelle, muss diese neu entscheiden. Hält die Dienststelle daran fest, muss die übergeordnete Stelle entscheiden. Neu ist, dass Beauftragte klagen können, wenn sie sich in ihren Rechten verletzt sehen. "Die Hürde, die eigene Verwaltung zu verklagen, ist natürlich hoch", sagt Singh.

Gremien müssen je zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt werden. Wenn es keine zwingenden Gründe gibt, warum dies nicht geschieht, bleibt die Position unbesetzt. Von der Regelung betroffen sind Ausschüsse, Beiräte, Verwaltungs- und Aufsichtsräte, Kommissionen, Arbeitsgemeinschaften, Jurys, Kuratorien, Schiedsstellen und Ähnliches.

Die CDU hatte einen Änderungsantrag eingereicht, der das Gesetz auch für für die Beschäftigen an Hochschulen geöffnet hätte. Dieser wurde abgelehnt. Dieses Gesetz löst damit das seit 1995 bestehende Landesgleichstellungsgesetz ab.

"Dieses Gesetz wird die Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst von Rheinland-Pfalz noch weiter voranbringen. Der öffentliche Dienst des Landes müsse ein attraktiver und moderner Arbeitgeber sein, damit er im Wettbewerb um die begabtesten Köpfe bestehen könne - gerade mit Blick auf den demografischen Wandel. Das neue Landesgleichstellungsgesetz sei ein Teilstück dieser modernen, rheinland-pfälzischen Verwaltung, so Alt weiter.
Das neue LGG stärkt auch die Stellung und die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten, indem es ihnen bessere Instrumente an die Hand gibt. So eröffnet das Gesetz beispielsweise die Klagemöglichkeit für die Gleichstellungsbeauftragten.

Frauenministerin Irene Alt: "Ich bin sehr froh, dass wir das neue LGG jetzt verabschiedet haben und es bereits am 1. Januar 2016 in Kraft treten kann." "Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist nach wie vor eine große Aufgabe für die Politik. Gerade die Landesregierung weist hier große Defizite auf. Das neue rot-grüne Gesetz weist handwerkliche Defizite auf und bleibt häufig vage, vertagt Entscheidungen auf Verordnungen oder andere ministerielle Erlasse. Das wurde auch in einer intensiven Anhörung von Experten deutlich.

Wir haben deshalb im Dezember vor Verabschiedung des Gesetzentwurfs einen Änderungsantrag vorgelegt, der umfangreiche Schärfungen und Konkretisierungen vorgesehen hat. Unter anderem haben wir in diesem Antrag die Ziele zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an den Anfang gestellt: gleichberechtigte Teilhabe in Gremien, aber auch die Verpflichtung an alle Beschäftigten, insbesondere in Leitungs- und Vorgesetztenfunktion, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung zu fördern. Wir möchten auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und haben deshalb eine flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit vorgeschlagen; das betrifft auch Teilzeitarbeitsplätze, Rückkehr in eine Vollzeitbeschäftigung, Telearbeit. Zudem haben wir das Gesetz auch Rot-Grün hat diesen Antrag leider abgelehnt."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort