Gericht verurteilt Ex-CDU-Chef Böhr zu Haftstrafe auf Bewährung

Mainz · Das Landgericht Mainz hat den früheren CDU-Chef Christoph Böhr wegen schwerer Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt. Auch drei Mitangeklagte sind schuldig gesprochen worden. Böhrs Anwalt kündigt Revision an.

Das Landgericht Mainz sieht es als erwiesen an, dass es im Landtagswahlkampf 2005/2006 illegale Parteienfinanzierung gegeben hat, weil 386.000 Euro von der CDU-Landtagsfraktion an die Agentur C4 geflossen sind. Mit diesem Steuergeld wurde laut Vorsitzendem Richter Hans Lorenz "die Partei beraten und niemand anders". Lorenz sagt, die Beweise seien eindeutig.

Deswegen verurteilt das Gericht den aus Trier stammenden, früheren CDU-Landeschef Christoph Böhr zu 22 Monaten Haftstrafe auf Bewährung. Der einzige geständige Mitangeklagte, Ex-Fraktionsgeschäftsführer Markus Hebgen, bekommt 15 Monate, Ex-CDU-Generalsekretär Claudius Schlumberger acht Monate, beide auf Bewährung. Carsten Frigge, früherer Hamburger Finanzsenator, muss wegen Beihilfe zur Untreue 30.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Entscheidend für das Urteil sei die Auswertung schriftlicher Dokumente gewesen, sagt Richter Lorenz. Die Zeugen hätten wenig beigetragen. Einigen droht Ungemach: "Die Grenzen zur Falschaussage sind zumindest gestreift worden", sagt Lorenz. Die Staatsanwaltschaft sei am Zug.

Das Gericht folgt im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft und bleibt nur leicht unter dem jeweils beantragten Strafmaß. Demzufolge bestand zwischen den Angeklagten Einvernehmen, Carsten Frigge als Wahlkampfberater zu engagieren und ihn von der CDU-Landtagsfraktion honorieren zu lassen. Es sei allen klar gewesen, dass die Partei dafür nicht genug Geld gehabt habe. Böhr habe sich nicht selbst bereichert, jedoch mit allen Mitteln die Landtagswahl 2006 gewinnen wollen, sagt Richter Lorenz.

Der Schaden für die CDU ist hoch: 386.000 Euro musste die Partei an den Landtag zurückzahlen und 1,2 Millionen Euro Strafe an den Bundestag. Während das Urteil im Fall Hebgen rechtskräftig ist, wollen die Verteidiger der anderen Angeklagten Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen.

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