Gleichberechtigung im Land: Jeder zweite Posten geht an eine Frau

Trier · Der Januar 2016 bringt Frauen – insbesondere jenen in Rheinland-Pfalz – diverse neue Rechte. Zum einen gilt seit wenigen Tagen die Frauenquote für Aufsichtsräte. Zum anderen hat der Landtag ein neues Gleichstellungsgesetz verabschiedet.

Nur selten wurde in den vergangenen Jahren in Deutschland so viel über die Gleichberechtigung der Frau gesprochen wie seit den massiven sexuellen Übergriffen junger Männer in der Kölner Silvesternacht. Weitgehend unbeachtet hat sich mit dem turbulenten Jahreswechsel die rechtliche Situation vieler Frauen verbessert. Zum einen gilt seit dem 1. Januar deutschlandweit die lang und heftig diskutierte Frauenquote. Davon betroffen sind mehr als 100 börsennotierte Unternehmen: Werden in den Aufsichtsräten Posten neu besetzt, müssen die Firmen 30 Prozent an Frauen vergeben. Geschieht dies nicht, bleiben die Stühle leer. Nur 40 der 681 Vorstandsposten großer Börsenunternehmen waren 2015 in weiblicher Hand.

Noch weitergehende Regelungen gelten in Rheinland-Pfalz seit dem Neujahrsmorgen im öffentlichen Dienst. Mitte Dezember hatte der Landtag der neuen Fassung des Landesgleichstellungsgesetzes mit den Stimmen von Rot-Grün zugestimmt.
"Ich gehe davon aus, dass das Gesetz dazu beiträgt, den Anteil von Frauen in Führungspositionen und in Gremien zu erhöhen", sagt Frauenministerin Irene Alt. Zudem werde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer verbessert.

Das Gesetz betrifft nach Schätzungen des Statistischen Landesamtes 190.000 Beschäftigte des Landes, der rheinland-pfälzischen Kommunen, öffentlich-rechtlicher Betriebe und sonstiger öffentlicher Einrichtungen. Ähnlich wie für die Aufsichtsräte gilt nun, dass Ausschüsse, Beiräte, Verwaltungsräte, Vorstände, Jurys oder Kuratorien zu 50 Prozent mit Frauen besetzt werden müssen. Sonst bleiben die Sitze frei. Der berufliche Wiedereinstieg soll stärker gefördert werden. Und Gleichstellungsbeauftragte haben nun das Recht, gegen ihre Dienststelle zu klagen, wenn Frauen benachteiligt werden. Zudem können sie freigestellt werden.

Die CDU kritisiert, die Landesregierung weise bei der Gleichstellung noch große Defizite auf. Frauen seien in den Führungsetagen der Landesgesellschaften deutlich unterrepräsentiert (26 Prozent). Die Opposition wollte das Gesetz auch auf Hochschulbeschäftigte ausdehnen, doch ihr Antrag wurde abgelehnt.

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