Heftiger Streit um Kosten für Betreuung behinderter Menschen

Mainz · Mit seiner Kritik an finanziellen Strukturen der Behindertenwerkstätten im Land hat sich der Rechnungshof den Zorn der sozialen Träger zugezogen. Doch die Speyerer Prüfbehörde bleibt hart. Sie untermazert ihre Beurteilung.

Es geht um Geld, genauer um 30 Millionen Euro. Der Rechnungshof sagt, diese Summe gebe Rheinland-Pfalz im Jahr mehr für die Betreuung behinderter Menschen aus als andere Bundesländer, weil hier die Tagessätze großzügiger seien. Weitere Rüge: Trotz einer seit 1996 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung seien keine Rahmenverträge über Leistungen, Vergütungen und Prüfungen zwischen dem zuständigen Landesamt für Soziales und den Trägern der Werkstätten abgeschlossen worden.

In Rheinland-Pfalz gibt es 36 Werkstätten für behinderte Menschen, sieben davon in der Region: in Trier (2), Bernkastel-Kues, Gerolstein, Konz, Weinsheim und Zemmer. Zielgruppe sind Menschen mit Behinderungen, die weniger als drei Stunden täglich am allgemeinen Arbeitsmarkt teilnehmen können.

Die sozialen Träger der Werkstätten sind entrüstet. Barbara Jesse, Vorsitzende des Landesverbandes der Lebenshilfe, spricht von "Meinungsmache". Der Rechnungshof habe die Zusammensetzung der Vergütungssätze und deren Entwicklung seit 1985 nicht sauber recherchiert. Ähnlich äußert sich Regine Schuster vom Paritätischen Wohlfahrtsverband: "Der Bericht entspricht nicht den Tatsachen!" Man verwahre sich gegen den Vorwurf, die Werkstätten seien überfinanziert und es würden unkontrolliert Millionen Euro an Steuermitteln versanden.

Rechnungshof-Präsident Klaus P. Behnke reagiert, konfrontiert mit diesen Vorwürfen, gelassen. Die Gesamtkosten für die Werkstätten seien von 36 Millionen Euro 1985 auf 248 Millionen Euro 2011 gestiegen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der angespannten Finanzen des Landes und der Kommunen drängten sich eine Analyse und eine Diskussion auf, meint Behnke.

Eine sachgemäße Berechnung der Tagessätze setzt nach Ansicht der Prüfbehörde voraus, dass die Kostenstruktur und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Werkstätten bekannt seien - das Landesamt habe sich jedoch keine Nachweise vorlegen lassen. Klaus P. Behnke fasst die Kritik des Rechnungshofs so zusammen: "Wenn in Rheinland-Pfalz Entgelte gezahlt und erhöht werden, ohne dass das Landesamt für Soziales Nachweise über Erträge und Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Bilanzen fordert, wenn Erkenntnismöglichkeiten unberücksichtigt bleiben und Prüfungsrechte nicht wahrgenommen werden, ist das Verfassungsgebot der Wirtschaftlichkeit verletzt oder zumindest tangiert." Behnke bietet an: "Der Rechnungshof ist gerne bereit, mit den Einrichtungen Prüfungsvereinbarungen zu schließen." So könne ein Beitrag zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Organisation der Werkstätten geleistet werden.

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