Ivabelle ist kein Männername

Trier · Kurioser Streit vor dem Trierer Verwaltungsgericht: Ein Mann klagte, weil das Standesamt es ablehnte, dass er sich mit zweitem Vornamen Ivabelle nennen wollte. Das Gericht entschied: Der Name ist für einen Mann nicht zulässig.

Ivabelle. Ein - wenn auch seltener - Frauenname. Genau diesen Namen wollte sich ein Mann aus der Region nachträglich als zweiten Vornamen zulegen. Er beantragte im vergangenen Jahr beim zuständigen Standesamt, den Namen einzutragen. Begründung: Bei "Paarungsgesprächen" komme es wegen eines fehlenden zweiten Vornamens zu "Sprachlosigkeit und Minderwertigkeitsgefühlen". Dadurch fühle er sich frustriert und benachteiligt. Mit dem weiblichen Vornamen wolle er die Gleichstellung der Geschlechter ehren.

Die Behörde lehnte den Antrag ab. Gemäß Gesetz dürfen Männer nur männliche Vornamen tragen, mit Ausnahme des Zweitnamens Maria. Diesen wiederum lehnte aber der Mann ab. Der Name Maria sei für ihn unzumutbar, da dies der Name seiner Ex-Freundin sei. Außerdem handele es sich um einen religiösen Namen, was aber mit seinem Kirchenaustritt nicht vereinbar sei.

Als der Kreisrechtsausschuss seinen Widerspruch ablehnte (es widerspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Personen mit mehreren Vornamen bessere Partnerchancen hätten), klagte der Mann vor dem Trierer Verwaltungsgericht.

Und das entschied nun: Ivabelle ist kein Vorname für einen Mann. Für die Hinzufügung weiterer Vornamen müssten wichtige Gründe vorliegen, urteilten die Richter der sechsten Kammer des Gerichts.

Diese wichtigen Gründe seien jedoch nicht dadurch gegeben, dass er sich wegen des Fehlens eines zweiten weiblichen Vornamens in seiner Sexualität diskriminiert fühle und auch nicht, um sich damit für die Gleichberechtigung einzusetzen. Das Gericht sah nicht, dass der Mann ohne einen zweiten weiblichen Namen benachteiligt sei. Daher wies es, unabhängig, ob Ivabelle als Männername überhaupt zulässig sei, die Klage des Mannes ab. Eine Berufung gegen das Trierer Urteil (Az.: 6K392/14:TR) ist nicht zulässig. wie

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