Keine Zauberei: Auf Knopfdruck Schwarzgeld aus der Registrierkasse

Trier · Den Finanzbehörden gehen durch manipulierbare Registrierkassen und nicht verbuchte Bargeschäfte jährlich Milliardeneinnahmen durch die Lappen. Einige Länderfinanzminister wollen das jetzt ändern. Aber hat die angestrebte Neuregelung Aussicht auf Erfolg?

Trier. "Eine Kasse macht Spaß … und der Unternehmer muss Geld verdienen." Mit solch unverblümten Worten wirbt so mancher Hersteller von elektronischen Kassensystemen für seine Produkte. Bei den Steuerbehörden läuten angesichts solch markiger Versprechungen die Alarmglocken. Werde so geworben, sei dies ein klares Zeichen, dass "die Möglichkeit zur Steuerhinterziehung bereits programmiert ist", sagen Experten. Mit anderen Worten: Wer so eine Kasse auf der Ladentheke stehen hat, dem wird der Steuerbetrug - rein theoretisch natürlich - ziemlich einfach gemacht. "Da brauchen Sie gar nicht viel machen", sagt ein Steuerfahnder dem TV. Quasi "auf Knopfdruck" könnten Einnahmen aus den Auszeichnungen entfernt werden.Milliarden-Schaden


Damit sind die Einnahmen aus der Endabrechnung verschwunden und werden somit auch nicht versteuert. Bis zu zehn Milliarden Euro jährlich gehen dem deutschen Fiskus durch manipulierbare Kassensysteme durch die Lappen, schätzen Experten.
Ein globales Problem. Erst im vergangenen Jahr hat sich die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) in einer ausführlichen Studie mit dem Thema Kassenbetrug beschäftigt. Das Resümee: Die Entwicklung in diesem Bereich der Steuerhinterziehung sei besorgniserregend und greife immer mehr um sich.
In Schweden etwa schätzen die Finanzbehörden, dass zwischen 20 und 40 Prozent der Umsätze von Restaurants, Friseursalons, Bekleidungs- und Lebensmittelgeschäften nicht gemeldet werden.
Wenn Einnahmen manipuliert werden, wird der Umsatz um etwa 30 Prozent gekürzt, lauten die Schätzungen von deutschen Steuerfahndern. Deren Hauptproblem: die Manipulationen an den Kassen werden immer ausgeklügelter. "Oft ist die Technik dem Menschen voraus", sagt der Sprecher des rheinland-pfälzischen Finanzministeriums, Horst Wenner. "Wo Einnahmen storniert oder korrigiert werden, ohne dass Spuren hinterlassen werden, kann auch ein gewiefter Betriebsprüfer nur schwer Manipulation aufspüren." Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt auch die OECD. Die Techniken der Manipulierer würden "ständig weiterentwickelt und immer raffinierter ausgestaltet, um eine Entdeckung zu verhindern", heißt es in dem Bericht der Organisation.
Über eine Möglichkeit, potenziellen Steuerbetrügern einen Strich durch die Rechnung zu machen, diskutieren demnächst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seine Länderkollegen. Nordrhein-Westfalen will Herstellung und Vertrieb von Programmen mit Manipulationsmöglichkeiten gesetzlich verbieten. Darüber hinaus sollen Steuerfahnder die Kassen in Betrieben künftig unangemeldet überprüfen können.
Mitunter wird es schwarzen Schafen leicht gemacht, den Fiskus zu betuppen. So gibt es bei vielen elektronischen Kassensystemen eine sogenannte Übungstaste, um neues Personal mit der Kasse vertraut zu machen. "Aber natürlich kann die Übungstaste auch im regulären Betrieb eingesetzt werden, um Umsätze zu hinterziehen", erklärt ein Trierer Steuerfahnder.
Rein äußerlich sieht es dann zwar so aus, als würde alles korrekt verbucht. Doch in der Tages-Endabrechnung taucht der vermeintliche Buchungsvorgang dann nicht auf.
Denkbar ist allerdings auch, dass auf diese Weise der Geschäftsinhaber selbst übers Ohr gehauen wird. Während der Chef davon ausgeht, dass sein Mitarbeiter alles korrekt verbucht, drückt der die Trainingstaste und steckt das eingenommene Geld in die eigene Tasche.Extra

Bei Steuerhinterziehung drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen können es bis zu zehn Jahre sein. Für die Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten sind die Länder zuständig. In Deutschland kann eine Bestrafung durch eine Selbstanzeige vermieden werden. Wer sich selbst anzeigt, bleibt aber nur dann straffrei, wenn die Behörden von dem Fall bis zu diesem Zeitpunkt nichts wussten. Bis dahin räumt das Gesetz die Möglichkeit ein, dem Finanzamt die nicht-erklärten Einkünfte nachzumelden. Dann aber vollständig. Wird bereits ermittelt, ist der Zug für den Steuersünder abgefahren. Bei einer Selbstanzeige bleiben nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz von 2011 nur noch Hinterziehungsbeträge bis 50 000 Euro pro Vorgang straffrei. Bei bis zu 100 000 Euro kann von einer Strafe dann abgesehen werden, wenn der Betroffene neben den Verzugszinsen von 0,5 Prozent pro Monat einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern zahlt. dpa

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