Landesbeamte hoffen auf deutliche Gehaltserhöhung

Ein Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs gegen Sparen bei der Beamtenbesoldung hat Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz. Das zumindest meinen die Gewerkschaften. Die Mainzer Landesregierung sieht das allerdings anders.

Die 71.500 Landesbeamten in Rheinland-Pfalz dürften zuletzt aufmerksam nach Münster geschaut haben. Der dort ansässige nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat nämlich Anfang Juli das Beamtenbesoldungsgesetz gekippt. Das Gesetz, das unter anderem Nullrunden für die Besoldungsgruppen vorsieht, verstoße gegen die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen, urteilten die obersten Richter.

Das trifft nach Ansicht der Gewerkschaften auch auf die Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz zu. "Die Deckelung des jährlichen Gehaltszuwachses auf ein Prozent halten wir für nicht verfassungsgemäß", sagt Mario Thurnes vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Beamtenbezüge an eine positive Entwicklung der Wirtschafts- und Finanzverhältnisse anzupassen. Und genau dieser Verpflichtung kommt das Land nach Meinung des DGB nicht nach.

Stimmt nicht, sagt ein Sprecher des Mainzer Finanzministeriums. Er verweist auf die Ankündigung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer, dass es möglicherweise doch mehr Geld für Landesbeamte gebe. Voraussetzung: hohe Steuereinnahmen und Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst, die die wirtschaftliche Entwicklung widerspiegeln.

"Das sind gleich zwei Rückzieher-Möglichkeiten für die Ministerpräsidentin", kritisiert die Landesvorsitzende des Beamtenbunds dbb, Lilli Lenz. Zwar gehe die Ankündigung Dreyers, den Besoldungsdeckel zu lüften, in die richtige Richtung. "Aber die Ankündigung kommt spät und ist im Detail sehr ungenau", sagt Lenz unserer Zeitung. So könnte es sein, dass letztlich auch in Rheinland-Pfalz die Gerichte urteilen müssen, bevor sich bei der Besoldung etwas bewegt.

Der Leiter der Koblenzer Staatsanwaltschaft, Harald Kruse, hat gegen die Regelung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht ist in dieser Sache am Zug. Einen Termin für die Verhandlung gibt es allerdings noch nicht.

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