Mehr Freiheit: Im Land dürfen Holzhäuser bald fünf Stockwerke haben

Boppard · Bei der Planung von Holzgebäuden können sich Häuslebauer in Rheinland-Pfalz künftig über mehr Freiheit freuen. Ermöglichen soll das die neue Landesbauordnung, die am 1. August in Kraft tritt.

Boppard. Die neue Landesbauordnung, die von Samstag an in Rheinland-Pfalz gilt, verspricht Bauherren, die ein Holzhaus planen, mehr Freiheit. Das hat Bauministerin Doris Ahnen (SPD) am Mittwoch im Wald bei Boppard mitgeteilt. Schon jedes fünfte neue Haus im Land werde aus Holz gebaut. Erstmals könnten künftig Holzgebäude generell ohne Sondergenehmigung auch bis zu fünf Stockwerken hoch errichtet werden.
Hans-Jürgen Stein, Vorstandsmitglied der Architektenkammer Rheinland-Pfalz, sagte: "Nachverdichtungen und Aufstockungen können in Städten wie Mainz oder Trier, wo es an Wohnraum mangelt, in Holzbauweise schnell und nachbarschaftsverträglich umgesetzt werden." Bauen mit Holz könne neuen zentrumsnahen Wohnraum schaffen und Baulücken schließen.
Ahnen verwies auf die günstige ökologische Bilanz des nachwachsenden Bauprodukts Holz im waldreichen Rheinland-Pfalz. Zur Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens beim Holzbau sagte die Ministerin: "In der Zukunft sehe ich weitere Erleichterungen. Bereits jetzt können Abweichungen von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften zugelassen werden, wenn ein baulicher Brandschutz nachgewiesen wird, der das erforderliche Sicherheitsniveau erreicht."

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